Heuer's Hundeparadies
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Heuer's Hundeparadies / Hundepension


1. Geltungsbereich

Zwischen dem der Hundehalter/in des in Betreuung gegebenen Hundes und der

Heuer's Hundeparadies Pension wird ein Betreuungsvertrag (Pensionsvertrag) abgeschlossen. Bestandteil jedes Betreuunsvertrages sind die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Vor Abschluss des Betreuungsvertrages weist

Heuer's Hundeparadies Jeder Hundehalter/in, der mit Heuer's Hundeparadies einen Vertrag (Pensionsvetrag) abschließt  ausdrücklich auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hin. . Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Hundehalter/in werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn ihnen Heuer's Hundeparadies nicht nochmals ausdrücklich widerspricht.


1.1. Neukunde

Grundvoraussetzung bei Neukunden ist die persönliche Vorstellung des Hundes mit Hundehalter/in bei Heuer's Hundeparadies.


2. Leistungsinhalt

Die Unterbringung der Hunde erfolgt in einem gepflegten und auf Wunsch beheizbaren Zwinger. Die Hunde werden täglich ausgeführt, desweiteren stehen den Hunden großzügige Ausläufe zur Verfügung. Alle Hunde erhalten selbstverstädlich  Zuneigung, Aufmerksamkeit und Streicheleinheiten.


3. Anmeldung

Die Hundehalter/in versichert, dass er sie Eigentümer/in des Hundes ist.Während der gesamten Unterbringungszeit (Pensionzeit) verbleibt der gültige Impfausweis in der Hundepension Heuer's Hundeparadies.Anmeldungen sind frühzeitig mündlich oder schriftlich an Heuer's Hundeparadies zu richten. Die Anmeldung ist verbindlich, sobald sie von Heuer's Hundeparadies schriftlich oder mündlich bestätigt wird. Die Aufnahme des Hundes kann zu diesemZeitpunkt aus wichtigem Grund (u.a.Läufigkeit, Verletzungen, Krankheit, frische Operationen) abgelehnt werden. Die Hundehalter/in ist verpflichtet, Besonderheiten wie z.B. Türenöffnen, Zaunklettern oder Aggressivität bei Anmeldung des Hundes mitzuteilen.Die Hundehalter/in teilt Heuer's Hundeparadies seinen ihren Aufenthaltsort während der Betreuung mit (auch Mobilnummer), so dass Heuer's Hundeparadies die Hundehalter/in  im (Notfall Mobilnummer) erreichen kann.Läufige Hündinnen können abgelehnt werden. Der Hundehalter/in ist bekannt, dass die Hündinnen, wie während des Pensionsaufenthaltes läufig werden können, auf eigenes Risiko gebracht werden. Für auftretende Folgen (Deckung der Hündin während der Pensionszeit etc.) wird keine Haftung übernommen-die damit im Zusammenhang entstehenden Kosten gehen zu Lasten der Hundehalter/in.

Unangemeldetes Erscheinen bei Heuer's Hundeparadies erfolgt auf eigenes Risiko.Ein Recht auf Unterbringung des Hundes besteht in diesen Fällen nicht.Bei Neukunden ist bei Abgabe des Hundes ein gültiger Personalausweis vorzuzeigen.

Der Hundehalter verpflichtet sich,der aktuelle Preise in Euro zu bezahlen. Bei einer Reservierung ist eine Anzahlung von 30 Prozent der Gesamtsumme zu entrichten.

Diese sind bis zur nächsten Änderung gültig. Der Tagesbetreuungpreis wird im Voraus und in bar oder nach Absprache per Überweisung auf das Konto.


4. Zahlungsbedingungen

Die Preise sind der gültigen aktuellen Preisliste von Heuer's Hundeparadies zu entnehmen. Diese Preisliste wird im Aushang im Laden bereitgestellt und dem Kunden auf Wunsch in Papierform ausgehändigt.

Die Preise beinhalten die gesetzliche vorgeschriebene Mehrwertsteuer.

Die Unterbringungskosten gelten pro Kalendertag. Dazu gehört auch der Bring- und Abholtag. Der Unterbringungspreis für jeden weiteren Hund ist vergünstigt und gilt gemäß Preisliste. Die Zahlung der Unterbringungskosten erfolgt bei Abgabe des Hundes. Nachbuchungen oder andere enstandenen Kosten müssen bei Abholung

beglichen werden. Der Hund wird erst gegen vollständiger Bezahlung herausgegeben.

Die Unterbringungskosten sind in bar zu zahlen. Eine Kartenzahlung kann nicht erfolgen.

Ist der Abholungstermin im Voraus nicht festlegbar, werden 7 Tage angezahlt. Danach hat sich der die Hundehalter/in regelmäßig (3 bis 4 Tage) zu melden.

Bei vorzeitiger Abholung des Hundes hat der Hundehalter/in kein Recht auf Rückzahlung der geleisteten Zahlung.


5. Abmeldung

Die Abmeldung müss schriftlich erfolgen. Bei einer Abmeldung, die später als 3 Wochen vor

Unterbringung des Hundes bei Heuer's Hundeparadies eingeht, sind 50% der Unterbringungskosten als Stornokosten fällig.


Bei einer Abmeldung, die später als eine Woche vor Unterbringung des Hundes bei Heuer's Hundeparadies eingeht, oder bei Nichterscheinen zum vereinbarten Unterbringungstermin, sind die vollen Unterbringungskosten zu entrichten. Der Hundehalter/in steht der Nachweis offen, dass Heuer's Hundeparadies aus der Abmeldung kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.


6. Bringen und Abholen

Um den Hunden ihre nötige Ruhezeiten zu geben, sind die Öffnungszeiten, d.h.Abhol- und Bringzeiten oder die Absprache einzuhalten. Der Hundehalter/in bringt seinen Hund persönlich oder durch einen schriftlich Bevollmächtigten an dem vereinbarten Tag während der Öffnungszeit, ausgenommen sind Sonntage und Feiertage, an denen die Öffnungszeiten ( Abhol- und Bringzeiten ) entfallen. Sollte der Hundehalter/in zu einem anderen Zeitpunkt erscheinen und keinen Zutritt zu Heuer's Hundeparadies erhalten, werde die vereinbarten Unterbringskosten dennoch fällig.


Sollte der Hundehalter/in zu einem anderen Zeitpunkt erscheinen oder den Hund länger als vereinbart bei Heuer's Hundeparadies unterbringen, werden die Unterbringungskosten entspechend erhöht. Bei einer nicht vereinbarten Verlängerung des Aufenthaltes behält sich Heuer's Hundeparadies vor, den Hund in anderen Räumlichkeiten von Heuer's Hundeparadies unter zu bringen.


Wird die vertragliche vereinbarte Pensionsdauer überschritten, ohne das der Hundehalter/in wegen der Verlängerung Vorsorge trifft, ist die Hundepension Heuer's Hundeparadies berechtigt, nach Ablauf einer Schonfrist von 14 Tagen wie ein Eigentümer über das Pensionstier zu verfügen. Alle in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten trägt der Hundehalter/in.


7.Haftung

Der Hundehalter/in wird darauf hingewiesen, dass sein Hund auf eigene Gefahr in die

Hundebetreuung gegeben wird. Heuer's Hundeparadies haftet u.a. nicht für Magendrehung, Allergien, Verletzungen der Bewegungsapparates, ansteckende Krankheiten und keine Haftung für den gewohnten Schlafplatz (Decken oder Korb).

Bei Tod des Hundes wird keine Entschädigung gezahlt. Heuer's Hundeparadies haftet nicht für Schäden, die von Dritten und deren Hunden herbeigeführt werden.

Im Übrigen haftet Heuer's Hundeparadies nur insoweit, als Heuer's Hundeparadies Vorsatz und oder grobe Fährlässigkeit zur Last fällt. Diese Haftungsregelungen gelten auch für gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Heuer's Hundeparadies.


Für den Hund des Hundehalter/in besteht eine gültige Haftpflichtversicherung.

Der Hundehalter/in haftet für alle von ihm und seinem Hund verursachten Schäden.

Auf dem gesamten Gelände der Hundepension gilt absoluter Leinenzwang.

Das Betreten der gesamten Räumlichkeiten ist nur nach Aufforderung des Personals

gestattet. Eltern haften für Ihre Kinder.


8. Impfungen / Tierarzt

Der Hundehalter/in erklärt, dass sein Hund gesund, entwurmt und frei von ansteckenden und/oder chronischen Krankheiten sowie Ungeziefer ist.

Gültige Impfungen gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose, Zwingerhusten und Tollwut, die nicht älter 12 Monate sein dürfen, werden durch Vorlage des Impfausweises nachgewiesen. Ist dies nicht der Fall, kann Heuer's Hundeparadies vom Betreuungsvertrag zurücktreten bzw. die Impfungen auf Kosten des Hundehalter/in nachholen. Der Hund sollte prophylaktisch gegen Flöhe und Zecken vorbehandelt sein.


Im Bedarfsfall ist der Hundehalter/in einverstanden, dass der Hund von einem von Heuer's Hundeparadies ausgewählten Tierarzt behandelt wird. Die Kosten gehen zu Lasten des Hundehalter/in. Dies umfasst auch eine an Heuer's Hundeparadies zu zahlende Kilometerpauschale von 0,50 € /  km zzgl. einer Aufwandsentschädigung.

Bringt ein Hund nachweislich eine ansteckende Krankeit mit, trägt der Hundehalter/in

die dadurch entstehenden Kosten für Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Hunde. Der Hundehalter/in wird unverzüglich von Heuer's Hundeparadies benachrichtet, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen.


9. Allgemeine Bestimmungen

Der Gerichtsstand ist Diepholz oder Verden.

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt.

Heuer's Hundeparadies und der Hundehalter/in sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen. Im Hinblick auf die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes wird der Hundehalter/in darauf hingewiesen, dass die Speicherung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausschließlich von Heuer's Hundeparadies genutzt wird.


Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Sinn des BDSG genutzt.

Der Hundehalter/in hat das Recht, der Speicherung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten jederzeit zu widersprechen.


Heuer's Hundeparadies 2020